Ratgeber · Beschaffung und Compliance

Formaldehyd bei Büromöbeln: Grenzwert und Prüfnachweise nach REACH

REACH begrenzt seit dem 6. August 2026 die Formaldehydkonzentration aus Möbeln und Holzwerkstofferzeugnissen auf 0,062 mg/m³ unter den vorgeschriebenen Prüfbedingungen. Für die Beschaffung sind der Anwendungsbereich, mögliche Ausnahmen und die Zuordnung vorhandener Prüfnachweise zur bestellten Ausführung zu klären.

Stand: 12. September 2026 · 9 Minuten

Was sich zum 6. August 2026 geändert hat

Die Verordnung (EU) 2023/1464 ändert Anhang XVII der REACH-Verordnung und führt für Formaldehyd in Erzeugnissen einen eigenen Grenzwert ein. Für Möbel und andere Erzeugnisse, die Holzwerkstoffe enthalten, gilt: Sie dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn die Formaldehydemission unter den vorgeschriebenen Prüfbedingungen mehr als 0,062 mg/m³ beträgt.

Der Wert bezeichnet die Luftkonzentration in der Prüfkammer unter den Bedingungen der Anlage 14, nicht den Formaldehydgehalt einer Rohplatte. Temperatur, relative Feuchte, Beladung, Luftwechsel und Messdauer sind relevant; abweichende Bedingungen benötigen eine wissenschaftlich belegte Korrelation.

Welche Büromöbel betroffen sind

Eintrag 77 nennt Möbel und Holzwerkstofferzeugnisse, nicht nur Holzmöbel. Ausnahmen gelten unter anderem für ausschließlich natürlich vorhandenes Formaldehyd, bestimmte Außenanwendungen, gebrauchte Erzeugnisse sowie ausschließlich industrielle oder professionelle Anwendungen ohne Exposition der breiten Öffentlichkeit. Ein B2B-Verkauf allein belegt diese Ausnahme nicht. Die Tabelle dient der Vorauswahl, nicht der abschließenden Einstufung.

ProduktgruppeTypische HolzwerkstoffeBetroffen
Schreibtische und ArbeitsplätzeSpanplatte, MDF, HDFJa
Konferenz- und BesprechungstischeSpanplatte, furniertes MDFJa
Aktenschränke und RegaleSpanplatte, MDFJa
Rollcontainer und SideboardsSpanplatteJa
Empfangs- und ThekenmöbelMDF, Sperrholz, furnierte PlattenJa
Tischplatten als EinzelteilMassivholz, Spanplatte, MDFJa
Metallgestelle ohne PlattenbauteilEmissionen und Ausnahmen prüfen
Polstermöbel ohne HolzwerkstoffEmissionen und Ausnahmen prüfen

Was das für Importeure und Eigenmarken bedeutet

Die Pflicht trifft den, der das Erzeugnis in der EU in Verkehr bringt. Bei einem Direktimport aus China sind Sie das – nicht die Fabrik.

  1. Sie müssen die Produktsicherheit beurteilen und die technischen Unterlagen dazu aufbewahren. Der Formaldehyd-Prüfbericht gehört in diese Akte.
  2. Sie müssen sicherstellen, dass Herstellerangaben, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung vorhanden sind. Verkaufen Sie unter eigener Marke, werden Sie rechtlich weitgehend wie ein Hersteller behandelt.
  3. Sie müssen die Unterlagen der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen können. Bewahren Sie Prüfberichte zusammen mit Bestellnummer, Modell und Produktionscharge auf.
  4. Sie müssen den Nachweis modellbezogen führen. Ein Werkszertifikat ohne Modellbezug belegt nicht, dass das gelieferte Modell den Grenzwert einhält.

Diese Unterlagen gehören in die Bestellakte

Checkliste für die Anfrage an den Lieferanten

Fordern Sie die Punkte mit Modellbezeichnung und Produktionscharge an. Eine Sammelbestätigung für das gesamte Sortiment ist kein brauchbarer Nachweis.

  • Prüfbericht zur Formaldehydemission des konkreten Modells
  • Prüfverfahren und Übereinstimmung mit den Referenzbedingungen der Anlage 14; gegebenenfalls wissenschaftlich belegte Korrelation
  • Name und Akkreditierung des Prüflabors
  • Materialaufstellung: eingesetzte Holzwerkstoffe, Beschichtung, Kantenmaterial, Klebstoffe
  • Angabe der Plattenklasse und des Plattenlieferanten
  • Zuordnung des Prüfberichts zu Modell, Charge und Produktionszeitraum
  • Datum der Prüfung und Gültigkeit der Bezugsprobe
  • Verpackungsangaben und Angaben zu eingesetzten Klebstoffen im Bauteil

Der Bericht muss der bestellten Ausführung zugeordnet werden können. Bei abweichenden Materialien oder Konstruktionen ist zu klären, ob das Prüfergebnis übertragbar ist.

Woran Sie einen brauchbaren Prüfbericht erkennen

  1. Das Modell ist im Bericht benannt oder über eine eindeutige Typenbezeichnung zuordenbar.
  2. Das Prüfverfahren und die Prüfbedingungen nach REACH Anlage 14 sind dokumentiert. Eine Normbezeichnung allein belegt die Übereinstimmung nicht.
  3. Das Labor ist benannt und die Prüfung ist nachvollziehbar dokumentiert.
  4. Der Messwert und die Prüfbedingungen sind angegeben; der maßgebliche Grenzwert wird eingehalten.
  5. Die geprüfte Ausführung ist für die Lieferung repräsentativ; die Zuordnung ist dokumentiert.
  6. Beschichtung und Kantenausführung des geprüften Musters entsprechen der bestellten Ausführung.

Unterlagen für ein XuSheng-Modell anfragen

Geben Sie Modell und Materialausführung sowie die benötigten Nachweise an. Die Verfügbarkeit und der Geltungsbereich eines Prüfberichts sind vor der Bestellung zu bestätigen.

  • Materialangaben zu den eingesetzten Holzwerkstoffen, Beschichtungen und Kantenmaterialien
  • Zuordnung der Unterlagen zu Modell und Produktionscharge statt Sammelbestätigung für das Sortiment
  • Prüfberichte zur Formaldehydemission auf Anfrage, modellbezogen zusammengestellt
  • Angaben zu Beschlägen, Klebstoffen und Verpackung für Ihre Compliance-Akte
  • Abgleich der verfügbaren Unterlagen mit den vereinbarten Anforderungen
Plattenzuschnitt in der Fertigung von XuSheng

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Ab wann gilt der Formaldehyd-Grenzwert für Büromöbel?

Der Grenzwert von 0,062 mg/m³ gilt seit dem 6. August 2026 für Möbel und Erzeugnisse mit Holzwerkstoffen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens in der EU – bei einem Direktimport also in der Regel die Einfuhr, bei Handelsware der Verkauf. Für Ihre Bestellplanung bedeutet das: Prüfen Sie, wann Ihre Lieferung einfuhrfertig ist, und fordern Sie den modellbezogenen Prüfbericht rechtzeitig an, damit die Ware bei der Einfuhr dokumentiert konform ist.

Gilt der Grenzwert auch für zerlegt gelieferte Möbel?

Ja. Die Anforderung richtet sich an das Erzeugnis, nicht an den Verpackungs- oder Montagezustand. Zerlegt gelieferte Büromöbel sind genauso betroffen wie montierte Ware. Auch der Zusammenbau durch den Endkunden ändert nichts an der Pflichtlage: Entscheidend ist, dass das fertige Erzeugnis unter den vorgeschriebenen Prüfbedingungen den Grenzwert einhält. Planen Sie deshalb die Nachweisführung für die konkrete Ausführung ein und dokumentieren Sie, welcher Prüfbericht zu welcher Modellvariante und Dekorausführung gehört.

Reicht eine E1- oder E0-Deklaration des Plattenherstellers?

Nein. Die Plattendeklaration bezieht sich auf das Rohmaterial. Der Grenzwert nach Verordnung (EU) 2023/1464 bezieht sich auf das fertige Erzeugnis, daher brauchen Sie einen modellbezogenen Nachweis für die gelieferte Ausführung. E1 oder E0 sagen etwas über die eingesetzte Platte aus, nicht über Klebstoffe, Kanten, Beschichtungen und weitere Einträge im fertigen Möbel. Fordern Sie daher einen Prüfbericht an, der das fertige Modell unter den Referenzbedingungen prüft, und halten Sie die Zuordnung zu Modell und Dekor schriftlich fest.

Welcher Prüfbericht wird für den Nachweis herangezogen?

Maßgeblich sind die Referenzbedingungen in Anlage 14 zu REACH Anhang XVII. EN 16516 ist nicht als einziges Verfahren vorgeschrieben. Lassen Sie vom Labor prüfen, ob die Bedingungen erfüllt sind oder eine wissenschaftlich belegte Korrelation erforderlich ist. Wichtig für Ihre Anfrage: Nennen Sie dem Hersteller das Modell, die Dekorausführung und die Prüfbasis, damit der Bericht zur Lieferung passt. Ein Bericht zu einer anderen Ausführung ist kein Nachweis für Ihre Charge und sollte nicht als solcher verwendet werden.

Muss ich als Importeur selbst prüfen lassen?

Sie müssen die Produktsicherheit beurteilen und die technischen Unterlagen bereithalten. Ob dafür eine eigene Prüfung nötig ist oder ein modellbezogener Lieferantennachweis ausreicht, hängt vom Einzelfall und Ihrem Risikoprofil ab. Praktisch bewährt sich eine dreistufige Unterlage: der modellbezogene Prüfbericht, die Materialaufstellung der verwendeten Platten und Klebstoffe sowie die Zuordnung zur Bestellcharge. Die Unterlagen müssen Sie in jedem Fall vorlegen können. Stimmen Sie das Vorgehen vorab mit Ihrer Compliance-Abteilung ab und dokumentieren Sie die Entscheidung.

Wie lange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden?

Bewahren Sie Prüfberichte, Materialaufstellung und Chargenzuordnung so lange auf, wie die Charge im Markt sein kann. Legen Sie die Fristen mit Ihrer Compliance- und Gewährleistungsorganisation fest und verknüpfen Sie sie mit der Bestellnummer. Sinnvoll ist ein Ablageprofil je Modell: Prüfbericht, Dekorliste, Lieferdatum, betroffene Aufträge und Ansprechpartner. Damit können Sie bei Rückfragen der Marktaufsicht oder Ihrer Kunden innerhalb kurzer Zeit nachweisen, welche Ausführung zu welcher Lieferung gehört hat.

Was passiert, wenn die Lieferung den Grenzwert überschreitet?

Ein von der Beschränkung erfasstes Erzeugnis darf bei Überschreitung unter den maßgeblichen Prüfbedingungen nicht in Verkehr gebracht werden. Sperren Sie betroffene Ware und klären Sie erforderliche Korrekturmaßnahmen mit Ihrer Compliance-Abteilung. Praktisch heißt das: Ware nicht ausliefern, Lagerbestand kennzeichnen, den Prüfbericht zur Charge heraussuchen und die Bewertung dokumentieren. Wenden Sie sich bei Unklarheiten zur Prüfbasis an das Prüflabor und halten Sie das Ergebnis der Bewertung schriftlich fest, bevor Sie über die weitere Verwendung entscheiden.

Stellen Sie die Unterlagen auch für bereits gelieferte Modelle bereit?

Fragen Sie mit Modellnummer, Bestellnummer und Lieferdatum an. Ob Unterlagen für eine frühere Lieferung verfügbar und passend sind, muss anhand der damaligen Ausführung geprüft werden. Entscheidend ist, dass Dekor, Plattenmaterial und Fertigungszeitraum zum Bericht passen. Wenn sich die Ausführung seit der Lieferung geändert hat, muss das nachgewiesene Modell nicht mehr mit Ihrer Charge übereinstimmen. Wir prüfen die Zuordnung dann anhand der Bestellunterlagen und bestätigen, welche Nachweise für Ihre konkrete Lieferung vorliegen.

Nachweise für Ihr Projekt anfragen

Nennen Sie Modell, Ausführung, Menge und Zielmarkt sowie die benötigten Unterlagen. Die Verfügbarkeit wird für die konkrete Ausführung bestätigt.

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