Ab wann gilt der Formaldehyd-Grenzwert für Büromöbel?+
Der Grenzwert von 0,062 mg/m³ gilt seit dem 6. August 2026 für Möbel und Erzeugnisse mit Holzwerkstoffen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens in der EU – bei einem Direktimport also in der Regel die Einfuhr, bei Handelsware der Verkauf. Für Ihre Bestellplanung bedeutet das: Prüfen Sie, wann Ihre Lieferung einfuhrfertig ist, und fordern Sie den modellbezogenen Prüfbericht rechtzeitig an, damit die Ware bei der Einfuhr dokumentiert konform ist.
Gilt der Grenzwert auch für zerlegt gelieferte Möbel?+
Ja. Die Anforderung richtet sich an das Erzeugnis, nicht an den Verpackungs- oder Montagezustand. Zerlegt gelieferte Büromöbel sind genauso betroffen wie montierte Ware. Auch der Zusammenbau durch den Endkunden ändert nichts an der Pflichtlage: Entscheidend ist, dass das fertige Erzeugnis unter den vorgeschriebenen Prüfbedingungen den Grenzwert einhält. Planen Sie deshalb die Nachweisführung für die konkrete Ausführung ein und dokumentieren Sie, welcher Prüfbericht zu welcher Modellvariante und Dekorausführung gehört.
Reicht eine E1- oder E0-Deklaration des Plattenherstellers?+
Nein. Die Plattendeklaration bezieht sich auf das Rohmaterial. Der Grenzwert nach Verordnung (EU) 2023/1464 bezieht sich auf das fertige Erzeugnis, daher brauchen Sie einen modellbezogenen Nachweis für die gelieferte Ausführung. E1 oder E0 sagen etwas über die eingesetzte Platte aus, nicht über Klebstoffe, Kanten, Beschichtungen und weitere Einträge im fertigen Möbel. Fordern Sie daher einen Prüfbericht an, der das fertige Modell unter den Referenzbedingungen prüft, und halten Sie die Zuordnung zu Modell und Dekor schriftlich fest.
Welcher Prüfbericht wird für den Nachweis herangezogen?+
Maßgeblich sind die Referenzbedingungen in Anlage 14 zu REACH Anhang XVII. EN 16516 ist nicht als einziges Verfahren vorgeschrieben. Lassen Sie vom Labor prüfen, ob die Bedingungen erfüllt sind oder eine wissenschaftlich belegte Korrelation erforderlich ist. Wichtig für Ihre Anfrage: Nennen Sie dem Hersteller das Modell, die Dekorausführung und die Prüfbasis, damit der Bericht zur Lieferung passt. Ein Bericht zu einer anderen Ausführung ist kein Nachweis für Ihre Charge und sollte nicht als solcher verwendet werden.
Muss ich als Importeur selbst prüfen lassen?+
Sie müssen die Produktsicherheit beurteilen und die technischen Unterlagen bereithalten. Ob dafür eine eigene Prüfung nötig ist oder ein modellbezogener Lieferantennachweis ausreicht, hängt vom Einzelfall und Ihrem Risikoprofil ab. Praktisch bewährt sich eine dreistufige Unterlage: der modellbezogene Prüfbericht, die Materialaufstellung der verwendeten Platten und Klebstoffe sowie die Zuordnung zur Bestellcharge. Die Unterlagen müssen Sie in jedem Fall vorlegen können. Stimmen Sie das Vorgehen vorab mit Ihrer Compliance-Abteilung ab und dokumentieren Sie die Entscheidung.
Wie lange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden?+
Bewahren Sie Prüfberichte, Materialaufstellung und Chargenzuordnung so lange auf, wie die Charge im Markt sein kann. Legen Sie die Fristen mit Ihrer Compliance- und Gewährleistungsorganisation fest und verknüpfen Sie sie mit der Bestellnummer. Sinnvoll ist ein Ablageprofil je Modell: Prüfbericht, Dekorliste, Lieferdatum, betroffene Aufträge und Ansprechpartner. Damit können Sie bei Rückfragen der Marktaufsicht oder Ihrer Kunden innerhalb kurzer Zeit nachweisen, welche Ausführung zu welcher Lieferung gehört hat.
Was passiert, wenn die Lieferung den Grenzwert überschreitet?+
Ein von der Beschränkung erfasstes Erzeugnis darf bei Überschreitung unter den maßgeblichen Prüfbedingungen nicht in Verkehr gebracht werden. Sperren Sie betroffene Ware und klären Sie erforderliche Korrekturmaßnahmen mit Ihrer Compliance-Abteilung. Praktisch heißt das: Ware nicht ausliefern, Lagerbestand kennzeichnen, den Prüfbericht zur Charge heraussuchen und die Bewertung dokumentieren. Wenden Sie sich bei Unklarheiten zur Prüfbasis an das Prüflabor und halten Sie das Ergebnis der Bewertung schriftlich fest, bevor Sie über die weitere Verwendung entscheiden.
Stellen Sie die Unterlagen auch für bereits gelieferte Modelle bereit?+
Fragen Sie mit Modellnummer, Bestellnummer und Lieferdatum an. Ob Unterlagen für eine frühere Lieferung verfügbar und passend sind, muss anhand der damaligen Ausführung geprüft werden. Entscheidend ist, dass Dekor, Plattenmaterial und Fertigungszeitraum zum Bericht passen. Wenn sich die Ausführung seit der Lieferung geändert hat, muss das nachgewiesene Modell nicht mehr mit Ihrer Charge übereinstimmen. Wir prüfen die Zuordnung dann anhand der Bestellunterlagen und bestätigen, welche Nachweise für Ihre konkrete Lieferung vorliegen.