Ab wann gilt die EUDR für Holzbüromöbel?+
Für mittlere und große Unternehmen beginnen die Pflichten am 30. Dezember 2026. Für die meisten Kleinst- und Kleinunternehmen gilt der 30. Juni 2027. Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die frühere EU-Holzverordnung fielen, sollten ebenfalls mit dem 30. Dezember 2026 rechnen. Für Ihre Planung zählt der Zeitpunkt, zu dem Sie selbst einführen oder in Verkehr bringen: Ordern Sie Ware, die erst nach dem Stichtag eingeführt wird, dann klären Sie die Pflichten vorab, auch wenn der Vertrag älter ist.
Welche Warennummern sind betroffen?+
In Anhang I der EUDR sind unter anderem Holzmöbel für Büros unter CN 9403 30 und Möbelteile aus Holz unter CN 9403 91 erfasst. Ob ein konkreter Artikel darunter fällt, hängt von der zolltariflichen Einreihung ab. Prüfen Sie je Produkt die zehnstellige Warennummer und welche Rolle Holz als Werkstoff spielt. Möbel mit Metall- oder Kunststoffanteilen sind nicht automatisch erfasst; die Bewertung nimmt Ihr Zollberater anhand der Konstruktion vor. Dokumentieren Sie das Ergebnis je Modell.
Was ist eine Sorgfaltserklärung und wo gebe ich sie ab?+
Die Sorgfaltserklärung, englisch Due Diligence Statement, wird im EUDR-Informationssystem übermittelt. Sie erhalten eine Referenznummer, die Sie vor der Zollanmeldung benötigen und in der Zollanmeldung angeben. Planen Sie den Ablauf so, dass die Erklärung fertig ist, bevor die Sendung angemeldet wird: Holzdaten einsammeln, Risikobewertung abschließen, Erklärung übermitteln, Referenznummer an den Anmelder weitergeben. Wenn ein Zollagentur-Partner anmeldet, stimmen Sie ab, wer die Referenznummer in ATLAS einträgt und wer die Bestätigungen archiviert.
Welche Angaben zum Holz brauche ich genau?+
Holzart mit Trivialname und vollständigem wissenschaftlichem Namen, Produktionsland, Geolokalisierung aller Grundstücke der Holzerzeugung, Produktionszeitraum, Menge in Nettokilogramm, Lieferant sowie Nachweise zu Legalität und Entwaldungsfreiheit. Fordern Sie diese Angaben für die konkrete Charge an und nicht für das Gesamtprogramm eines Herstellers. Sinnvoll ist ein Datenblatt je Lieferung, das Sie mit Handelsrechnung und Packliste abgleichen. Bleibt ein Bestandteil unklar, etwa bei zugekauften Platten, klären Sie die Kette bis zum Holzeinkauf.
Reicht ein FSC-Zertifikat als Nachweis?+
Nein. Ein Zertifikat kann die Risikobewertung unterstützen, ersetzt aber die gesetzlichen Informationsanforderungen nicht automatisch. Die EUDR-Daten werden artikel- und chargenbezogen zusätzlich benötigt. Behandeln Sie FSC oder vergleichbare Nachweise als ein Element der Risikominderung: Sie sprechen für geordnete Beschaffungsketten, entbinden Sie aber nicht von Geolokalisierung, Holzart und Mengenangabe für die konkrete Lieferung. Wie Sie beides kombinieren, legen Sie in Ihrer Risikobewertung fest und dokumentieren die Entscheidung je Modellfamilie.
Reicht die Adresse der Möbelfabrik als Geolokalisierung?+
Nein. Benötigt werden die geografischen Angaben zu den Ernteflächen des Holzes. Die Fabrikadresse, das Land oder die Region allein ersetzen diese Informationen nicht. Fordern Sie bei Ihrem Lieferanten die Kette bis zum Platteneinkauf an: Welche Holzarten, aus welchem Produktionsland, von welchen Ernteflächen. Bei zugekauften Platten liefert der Plattenhersteller die Geolokalisierung; der Möbelfertiger liefert die Zuordnung zu Ihrer Charge. Beide Ebenen gehören zusammen in Ihre Unterlagen.
Muss ich als Importeur zusätzlich zur Sorgfaltserklärung etwas prüfen lassen?+
Die EUDR verlangt eine Risikobewertung, nicht in jedem Fall eine externe Prüfung. Bei erhöhtem Risiko sind zusätzliche Informationen, Audits oder andere risikomindernde Maßnahmen erforderlich. Unabhängig davon bleibt die Produktsicherheit nach GPSR eine eigene Pflicht. Für Ihre Organisation heißt das: Legen Sie fest, welche Länder und Holzarten Sie als erhöhtes Risiko bewerten, welche Dokumente dann vorliegen müssen und wer das prüft. Auch ein normales Risiko wird regelmäßig überprüft; dokumentieren Sie die Ergebnisse nachvollziehbar.
Wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?+
Mindestens fünf Jahre. Das umfasst Lieferantendaten, Risikobewertung, getroffene Maßnahmen und die Sorgfaltserklärung. Überprüfen Sie das System mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen. Praktisch bewährt sich eine Ablage je DDS-Referenznummer mit Rechnung, Packliste, Holzdatenblatt und den Absprachen zum Lieferanten. So können Sie eine Kontrollanfrage beantworten, ohne alte E-Mails zu durchsuchen, und nachweisen, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt getroffen wurden. Bei einem Lieferantenwechsel beginnt die Dokumentation für die neue Quelle neu.
Gilt die EUDR auch für bereits bestellte, aber noch nicht verzollte Ware?+
Eine Bestellung vor der Anwendungsfrist befreit nicht automatisch von den Pflichten. Prüfen Sie den Zeitpunkt der Einfuhr beziehungsweise des Inverkehrbringens zusammen mit den für Unternehmen und Ware geltenden Übergangsregeln. Für laufende Projekte heißt das: Ordern Sie Ware, die erst nach dem Stichtag eingeführt wird, dann planen Sie die Holzdaten mit ein, auch wenn der Vertrag älter ist. Sprechen Sie mit Ihrem Lieferanten frühzeitig darüber, welche Angaben für die betroffene Charge vorliegen.
Unterstützen Sie bei der Zuordnung zu den Warennummern?+
Fragen Sie die Material- und Konstruktionsangaben für die geplanten Modelle an. Ihr Zollberater kann damit die Einreihung prüfen; eine verbindliche Zolltarifauskunft erteilt die zuständige Zollbehörde. Nennen Sie uns dabei das Modell und die Ausführung, dann stellen wir die verfügbaren Angaben zur Konstruktion zusammen. Die endgültige Bewertung der EUDR-Pflichten – erfasst oder nicht erfasst, Importeur oder nachgelagertes Unternehmen – nimmt Ihre Compliance-Organisation vor. Wir liefern die Produktseite der Unterlagen, nicht die rechtliche Bewertung.