Ratgeber · Beschaffung und Compliance

EUDR für Holzbüromöbel: Fristen und Unterlagen für Importeure

Die EUDR erfasst unter anderem Holzbüromöbel und Möbelteile aus Holz. Bei einem Direktimport sind die Einreihung nach Anhang I, die Rolle des Importeurs und die geltende Anwendungsfrist zu bestimmen. Zu den benötigten Informationen gehören Holzarten, Ernteflächen und die Zuordnung zur Lieferung.

Stand: 12. September 2026 · 11 Minuten

Gilt die EUDR für Büromöbel?

Ja, für einen Teil der Büromöbel. Die Verordnung (EU) 2023/1115 erfasst in Anhang I unter anderem Holzmöbel für Büros (CN 9403 30) und Möbelteile aus Holz (CN 9403 91). Damit fallen Schreibtische, Arbeitsplätze, Konferenztische, Schränke und Regale mit Holzwerkstoffanteil in den Anwendungsbereich, sofern die Einreihung auf eine dieser Warennummern führt.

ProduktCN-CodeEUDR-relevant
Holzmöbel für Büros9403 30Ja
Möbelteile aus Holz9403 91Ja
Metallmöbel für Büros9403 10Holzanteil allein begründet keine Erfassung; Anhang I prüfen
Möbel aus Kunststoff9403 70Holzanteil allein begründet keine Erfassung; Anhang I prüfen
Sitzmöbel mit Holzgestell9401 ...Einzelfallprüfung
Polstermöbel ohne HolzanteilNein

Der Zeitplan

BetroffeneBeginn der Pflichten
Mittlere und große Unternehmen30. Dezember 2026
Kleinst- und Kleinunternehmen, bereits unter der EU-Holzverordnung erfasst30. Dezember 2026
Übrige Kleinst- und Kleinunternehmen30. Juni 2027

Ihre Pflichten als Importeur

Wer Holzmöbel aus einem Nicht-EU-Staat in den zollrechtlich freien Verkehr überführt, gilt in der Regel als Marktteilnehmer im Sinne der EUDR. Damit liegen die Pflichten bei Ihnen – nicht bei der Fabrik in China.

  1. Lieferketteninformationen beschaffen: Holzart, Produktionsland, Ernteflächen, Lieferanten und Mengen.
  2. Risiko bewerten: Herkunftsland, Lieferkettenkomplexität, Plausibilität der Dokumente und Risiko von Entwaldung oder Waldschädigung; anwendbare Vereinfachungen gesondert prüfen.
  3. Bei nicht vernachlässigbarem Risiko zusätzliche Informationen oder Maßnahmen zur Risikominderung einholen, bevor die Ware in Verkehr gebracht wird.
  4. Sorgfaltserklärung (DDS) im EUDR-Informationssystem übermitteln und die Referenznummer erhalten.
  5. Die Referenznummer in der Zollanmeldung angeben.
  6. Unterlagen und Risikobewertung mindestens fünf Jahre aufbewahren und auf Verlangen vorlegen.
  7. Die Referenznummer an nachgelagerte Unternehmen oder Händler weitergeben.
  8. Das Sorgfaltsystem mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen überprüfen.

Welche Daten Sie vom Lieferanten brauchen

Datenanforderung an den Lieferanten

Vereinbaren Sie vor der Bestellung, wer die Angaben beschafft und wie sie der Lieferung zugeordnet werden.

  • Holzart mit Trivialname und vollständigem wissenschaftlichem Namen
  • Produktionsland des Holzes
  • Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen das Holz erzeugt wurde
  • Produktionsdatum oder Produktionszeitraum
  • Menge, bei Importen grundsätzlich in Nettokilogramm
  • HS- beziehungsweise CN-Code des Artikels
  • Handelsname und Beschreibung des Erzeugnisses
  • Angaben zum Lieferanten und zur vorgelagerten Lieferkette
  • Nachweise zur legalen Gewinnung im Erzeugerland
  • Nachweise, dass keine Entwaldung und keine Waldschädigung vorliegt

Diese Angaben brauchen Sie je Holzkomponente. Ein Möbel mit Plattenkorpus, furnierter Front und Massivholzkante kann mehrere Holzarten und mehrere Vorlieferanten umfassen.

Was FSC und PEFC leisten – und was nicht

FSC- oder PEFC-Zertifikate können die Risikobewertung unterstützen. Sie ersetzen die gesetzlichen Informationsanforderungen aber nicht automatisch.

  • Ein Zertifikat bezieht sich auf Lieferketten oder Betriebe, nicht auf die geografischen Koordinaten einer einzelnen Fläche.
  • Die wissenschaftliche Holzart ist im Zertifikat nicht zwangsläufig genannt.
  • Die Zuordnung zum konkreten Artikel und zur Charge ist über ein Zertifikat allein nicht hergestellt.
  • Ein Zertifikat belegt nicht, dass für die konkrete Lieferung eine Sorgfaltserklärung nach EUDR vorliegt.

Direktimport oder Einkauf über einen EU-Lieferanten

Der Unterschied liegt darin, wer als Marktteilnehmer handelt und die Sorgfaltserklärung abgibt.

BezugswegRolleSorgfaltserklärung
Direktimport aus ChinaMarktteilnehmerEigene DDS vor der Einfuhr erforderlich
Kauf von einem EU-Hersteller oder Importeur mit DDSNachgelagertes UnternehmenIn der Regel keine eigene DDS für dieselbe Ware
Kauf über eine chinesische Handelsgesellschaft, Produktion in einer anderen FabrikMarktteilnehmerEigene DDS; Fabrik ist regelmäßig mittelbarer Zulieferer

Als nachgelagertes Unternehmen bleiben Aufzeichnungs- und Registrierungspflichten bestehen, abhängig von Ihrer Unternehmensgröße. Fragen Sie beim EU-Lieferanten die DDS-Referenznummer ab und halten Sie sie fest.

Holz- und Lieferkettendaten anfragen

Fragen Sie die verfügbaren Angaben für jedes Modell und jede Holzkomponente an. Vollständige EUDR-Unterlagen oder eine Rückverfolgbarkeit bis zur Erntefläche dürfen nicht ohne Bestätigung für die konkrete Lieferkette vorausgesetzt werden.

  • Holzarten der eingesetzten Werkstoffe mit Trivialname und wissenschaftlichem Namen
  • Angaben zu Plattenwerkstoffen, Furnieren und Massivholzteilen je Artikel
  • Zuordnung der Materialangaben zu Modell und Produktionscharge
  • Mengenangaben und Verpackungsdaten für die Zollanmeldung
  • Abgleich der verfügbaren Angaben mit den Anforderungen an die konkrete Lieferung
  • Technische Beschreibung für die Einreihung durch Ihren Zollberater
Plattenzuschnitt in der Fertigung von XuSheng

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Ab wann gilt die EUDR für Holzbüromöbel?

Für mittlere und große Unternehmen beginnen die Pflichten am 30. Dezember 2026. Für die meisten Kleinst- und Kleinunternehmen gilt der 30. Juni 2027. Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die frühere EU-Holzverordnung fielen, sollten ebenfalls mit dem 30. Dezember 2026 rechnen. Für Ihre Planung zählt der Zeitpunkt, zu dem Sie selbst einführen oder in Verkehr bringen: Ordern Sie Ware, die erst nach dem Stichtag eingeführt wird, dann klären Sie die Pflichten vorab, auch wenn der Vertrag älter ist.

Welche Warennummern sind betroffen?

In Anhang I der EUDR sind unter anderem Holzmöbel für Büros unter CN 9403 30 und Möbelteile aus Holz unter CN 9403 91 erfasst. Ob ein konkreter Artikel darunter fällt, hängt von der zolltariflichen Einreihung ab. Prüfen Sie je Produkt die zehnstellige Warennummer und welche Rolle Holz als Werkstoff spielt. Möbel mit Metall- oder Kunststoffanteilen sind nicht automatisch erfasst; die Bewertung nimmt Ihr Zollberater anhand der Konstruktion vor. Dokumentieren Sie das Ergebnis je Modell.

Was ist eine Sorgfaltserklärung und wo gebe ich sie ab?

Die Sorgfaltserklärung, englisch Due Diligence Statement, wird im EUDR-Informationssystem übermittelt. Sie erhalten eine Referenznummer, die Sie vor der Zollanmeldung benötigen und in der Zollanmeldung angeben. Planen Sie den Ablauf so, dass die Erklärung fertig ist, bevor die Sendung angemeldet wird: Holzdaten einsammeln, Risikobewertung abschließen, Erklärung übermitteln, Referenznummer an den Anmelder weitergeben. Wenn ein Zollagentur-Partner anmeldet, stimmen Sie ab, wer die Referenznummer in ATLAS einträgt und wer die Bestätigungen archiviert.

Welche Angaben zum Holz brauche ich genau?

Holzart mit Trivialname und vollständigem wissenschaftlichem Namen, Produktionsland, Geolokalisierung aller Grundstücke der Holzerzeugung, Produktionszeitraum, Menge in Nettokilogramm, Lieferant sowie Nachweise zu Legalität und Entwaldungsfreiheit. Fordern Sie diese Angaben für die konkrete Charge an und nicht für das Gesamtprogramm eines Herstellers. Sinnvoll ist ein Datenblatt je Lieferung, das Sie mit Handelsrechnung und Packliste abgleichen. Bleibt ein Bestandteil unklar, etwa bei zugekauften Platten, klären Sie die Kette bis zum Holzeinkauf.

Reicht ein FSC-Zertifikat als Nachweis?

Nein. Ein Zertifikat kann die Risikobewertung unterstützen, ersetzt aber die gesetzlichen Informationsanforderungen nicht automatisch. Die EUDR-Daten werden artikel- und chargenbezogen zusätzlich benötigt. Behandeln Sie FSC oder vergleichbare Nachweise als ein Element der Risikominderung: Sie sprechen für geordnete Beschaffungsketten, entbinden Sie aber nicht von Geolokalisierung, Holzart und Mengenangabe für die konkrete Lieferung. Wie Sie beides kombinieren, legen Sie in Ihrer Risikobewertung fest und dokumentieren die Entscheidung je Modellfamilie.

Reicht die Adresse der Möbelfabrik als Geolokalisierung?

Nein. Benötigt werden die geografischen Angaben zu den Ernteflächen des Holzes. Die Fabrikadresse, das Land oder die Region allein ersetzen diese Informationen nicht. Fordern Sie bei Ihrem Lieferanten die Kette bis zum Platteneinkauf an: Welche Holzarten, aus welchem Produktionsland, von welchen Ernteflächen. Bei zugekauften Platten liefert der Plattenhersteller die Geolokalisierung; der Möbelfertiger liefert die Zuordnung zu Ihrer Charge. Beide Ebenen gehören zusammen in Ihre Unterlagen.

Muss ich als Importeur zusätzlich zur Sorgfaltserklärung etwas prüfen lassen?

Die EUDR verlangt eine Risikobewertung, nicht in jedem Fall eine externe Prüfung. Bei erhöhtem Risiko sind zusätzliche Informationen, Audits oder andere risikomindernde Maßnahmen erforderlich. Unabhängig davon bleibt die Produktsicherheit nach GPSR eine eigene Pflicht. Für Ihre Organisation heißt das: Legen Sie fest, welche Länder und Holzarten Sie als erhöhtes Risiko bewerten, welche Dokumente dann vorliegen müssen und wer das prüft. Auch ein normales Risiko wird regelmäßig überprüft; dokumentieren Sie die Ergebnisse nachvollziehbar.

Wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?

Mindestens fünf Jahre. Das umfasst Lieferantendaten, Risikobewertung, getroffene Maßnahmen und die Sorgfaltserklärung. Überprüfen Sie das System mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen. Praktisch bewährt sich eine Ablage je DDS-Referenznummer mit Rechnung, Packliste, Holzdatenblatt und den Absprachen zum Lieferanten. So können Sie eine Kontrollanfrage beantworten, ohne alte E-Mails zu durchsuchen, und nachweisen, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt getroffen wurden. Bei einem Lieferantenwechsel beginnt die Dokumentation für die neue Quelle neu.

Gilt die EUDR auch für bereits bestellte, aber noch nicht verzollte Ware?

Eine Bestellung vor der Anwendungsfrist befreit nicht automatisch von den Pflichten. Prüfen Sie den Zeitpunkt der Einfuhr beziehungsweise des Inverkehrbringens zusammen mit den für Unternehmen und Ware geltenden Übergangsregeln. Für laufende Projekte heißt das: Ordern Sie Ware, die erst nach dem Stichtag eingeführt wird, dann planen Sie die Holzdaten mit ein, auch wenn der Vertrag älter ist. Sprechen Sie mit Ihrem Lieferanten frühzeitig darüber, welche Angaben für die betroffene Charge vorliegen.

Unterstützen Sie bei der Zuordnung zu den Warennummern?

Fragen Sie die Material- und Konstruktionsangaben für die geplanten Modelle an. Ihr Zollberater kann damit die Einreihung prüfen; eine verbindliche Zolltarifauskunft erteilt die zuständige Zollbehörde. Nennen Sie uns dabei das Modell und die Ausführung, dann stellen wir die verfügbaren Angaben zur Konstruktion zusammen. Die endgültige Bewertung der EUDR-Pflichten – erfasst oder nicht erfasst, Importeur oder nachgelagertes Unternehmen – nimmt Ihre Compliance-Organisation vor. Wir liefern die Produktseite der Unterlagen, nicht die rechtliche Bewertung.

Nachweise für Ihr Projekt anfragen

Nennen Sie Modell, Ausführung, Menge und Zielmarkt sowie die benötigten Unterlagen. Die Verfügbarkeit wird für die konkrete Ausführung bestätigt.

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